
Kinderschutz-Konzeption
Kinder haben das Recht, beschützt und ihrem Alter sowie ihrer Entwicklung entsprechend aufzuwachsen. Darum gehört zu den gesetzlichen Pflichten jeder Kindertageseinrichtung in Deutschland den Schutz der Kinder vor Gewalt und anderen Gefahren sicherzustellen.
Dieser Verantwortung sind wir uns bereits seit der Gründung des Zwergenstüble bewusst. Die Verpflichtung zum Schutz aller Zwergenstüble-Kinder sowie Maßnahmen, durch die dieser Schutz gewährleistet ist, waren von Beginn an in unserer Konzeption, dem QMH und unseren internen Anweisungen festgeschrieben.
Was steht darin?
Kinderschutz im Zwergenstüble bedeutet zum einen Prävention – was müssen wir tun und beachten, damit die Kinder im Zwergenstüble gut behütet sind?
Die Schutz-Konzeption gibt aber auch Auskunft über unsere Verfahrensweisen, wenn doch etwas passiert. Sie bietet allen Mitarbeiterinnen des Zwergenstüble Orientierung für ihre pädagogische Arbeit und den Eltern Sicherheit über den Schutz und die Rechte ihrer Kinder.
Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen des Zwergenstüble für ihre Offenheit und Bereitschaft, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und für alle Kinder, Familien und Mitarbeiterinnen das Zwergenstüble zu einem behüteten und sicheren Ort zu machen.